IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO

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Rechtliche Grundlagen · Frage 1 von 3

Wer benötigt eine Erlaubnis nach §34d GewO zur Versicherungsvermittlung?

Rechtliche Grundlagen · Frage 2 von 3

Was unterscheidet einen Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter?

Rechtliche Grundlagen · Frage 3 von 3

In welchem Register müssen Versicherungsvermittler eingetragen sein?

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Die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sein möchte, benötigt nach §34d Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Sachkunde — in der Regel durch Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung.

Der Abschluss heißt offiziell „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Die Prüfungsinhalte sind in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1, geregelt. Die Prüfungsaufgaben erstellt das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV); die Geschäftsstelle des Aufgabenauswahlausschusses ist bei der DIHK-Bildungs-gGmbH angesiedelt.

Prüfungsstruktur

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil (§ 4 Absatz 1 VersVermV). Der praktische Teil ist eine Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (§ 4 Absatz 4 VersVermV). Fragenzahl und Dauer nennt § 4 nicht.

Sachgebiet a
Rechtliche Grundlagen

§34d GewO, VVG, Beratungspflichten, Vermittlerrecht, IDD-Richtlinie

Sachgebiet b
Altersvorsorge & bAV

Lebensversicherung, Rente, betriebliche Altersvorsorge, Steuerrecht

Sachgebiet c
Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung

Private Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Unfallversicherung

Sachgebiet d
Hausrat- und Gebäudeversicherung

Wohngebäude, Hausrat, Elementarschäden, Bewertung

Sachgebiet e
Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung

Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz

Bestehensgrenze

Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥ 50 % der Punkte erreicht werden. Dabei darf kein Sachgebiet unter 30 % liegen. Ein starkes Ergebnis in einem Sachgebiet kann ein schwaches in einem anderen nur begrenzt ausgleichen.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung ist eine Simulation eines Beratungsgesprächs mit einem Kunden (§ 4 Absatz 4 VersVermV). Du kannst zwischen dem Wahlsachgebiet Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherung) oder Sach- und Vermögensversicherung wählen. Bestanden ist sie bei mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte (§ 4 Absatz 7 VersVermV).

Wer braucht die Erlaubnis?

Grundsätzlich benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder berät, eine Erlaubnis nach §34d GewO. Davon ausgenommen sind Angestellte, die unter der Verantwortung eines erlaubnispflichtigen Betriebs tätig sind. Zur Erlaubniserteilung müssen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde nachgewiesen werden.

Prüfungstermine und Anmeldung

Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die zuständige IHK. Beliebte Termine sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.

Tipps für eine effektive Vorbereitung

  • 30 Fragen kostenlos testen: Mit 34d-pruefung.de kannst du 30 Fragen alle Premium-Features testen — Übungsfragen zu allen 5 Sachgebieten direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
  • Alle 5 Sachgebiete abdecken: Die Bestehensregel nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV (≥50% in mind. 4 Sachgebieten, kein Sachgebiet <30%) erfordert eine ausgewogene Vorbereitung. Vernachlässige kein Sachgebiet.
  • Verstehen statt Auswendiglernen: Besonders im Rechtssachgebiet kommt es auf das Verständnis der Regelungssystematik an — warum gilt eine Norm, welche Ausnahmen gibt es.
  • Prüfungssimulation nutzen: Trainiere unter prüfungsnahen Bedingungen mit Zeitlimit. So erkennst du dein Zeitmanagement und verbleibende Wissenslücken.
  • Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechne mit ca. 40–80 Stunden Lernzeit je nach Vorkenntnissen. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4–8 Wochen.

Hinweis: Die Übungsfragen auf 34d-pruefung.de orientieren sich an den Inhalten der VersVermV Anlage 1 und dem BWV-Rahmenplan, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit der zuständigen IHK.

Themen & Ratgeber

Alle Lernbereiche rund um die §34d-Prüfung

Von der Erlaubnis nach §34d GewO über die IHK-Sachkundeprüfung bis zur Weiterbildungspflicht — hier findest du ausführliche Ratgeber zu jedem Thema.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO?
Die Sachkundeprüfung §34d GewO ist die offizielle IHK-Prüfung für Versicherungsvermittler und -berater. Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, benötigt nach §34d GewO eine Erlaubnis der IHK, für die unter anderem der Sachkundenachweis erforderlich ist. Der Abschluss heißt „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK".
Wie ist die schriftliche Prüfung aufgebaut?
Fragenzahl und Dauer der schriftlichen Prüfung nennt § 4 VersVermV nicht. Die Aufgaben sind praxisbezogen und betreffen die Sachgebiete der Anlage 1. Fragen können eine oder mehrere richtige Antworten haben.
Wie lautet die Bestehensgrenze?
Bestanden ist nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV, wer in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥ 50 % der Punkte erreicht und in keinem Sachgebiet unter 30 % liegt. Ein sehr gutes Ergebnis in einem Sachgebiet kann ein schwaches in einem anderen nur begrenzt ausgleichen.
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung?
Für die Sachkundeprüfung §34d gibt es keine formalen Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich Alter oder Vorbildung. Allerdings muss die antragstellende Person zuverlässig und in geordneten Vermögensverhältnissen sein, um anschließend die Erlaubnis nach §34d GewO zu erhalten.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr wird von den IHKs individuell festgelegt. Vier veröffentlichte Tarife für die Vollprüfung (schriftlich und praktisch, Abruf 07.10.2026) liegen je nach Kammer zwischen 330 und 470 Euro: IHK Potsdam 330 Euro, IHK Wiesbaden 350 Euro, IHK Nürnberg für Mittelfranken 440 Euro, IHK Frankfurt am Main 470 Euro. Das sind Belege, keine Hochrechnung auf alle IHKs. Hinzu kommen optionale Kosten für die Prüfungsvorbereitung — eine Online-Vorbereitung wie 34d-pruefung.de ist eine Möglichkeit.
Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Jahr?
Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr. Du kannst die Prüfung bei jeder teilnehmenden IHK in Deutschland ablegen.
Gibt es eine Befreiung von der Prüfungspflicht?
Ja. Bestimmte Berufsabschlüsse sind der Sachkundeprüfung kraft Gesetzes gleichgestellt (§ 5 Absatz 1 VersVermV) — darunter Versicherungskaufleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sowie Bank- und Sparkassenkaufleute mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder -beratung. Die IHK prüft, ob der vorgelegte Abschluss auf der Liste steht. Ein Ermessen im Einzelfall besteht nur beim Studiums-Weg des § 5 Absatz 2 VersVermV, der in der Regel drei Jahre Berufserfahrung verlangt.
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
Nein. Du kannst dich frei vorbereiten — mit Büchern, Online-Kursen oder Präsenzlehrgängen. 34d-pruefung.de bietet dir gezielt Übungsfragen für alle 5 Sachgebiete der VersVermV Anlage 1, damit du effizient und ohne teuren Kurs bestehen kannst.

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