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Ein kostenloser Vorgeschmack auf die IHK-Sachkundeprüfung nach §34d GewO für Versicherungsvermittler: Beantworte drei Original-Übungsfragen zu den rechtlichen Grundlagen direkt hier – Lösung und Erklärung gibt es sofort.
Wer benötigt eine Erlaubnis nach §34d GewO zur Versicherungsvermittlung?
Was unterscheidet einen Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter?
In welchem Register müssen Versicherungsvermittler eingetragen sein?
Das war erst der Anfang – die komplette Vorbereitung wartet auf dich.
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Die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO
Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sein möchte, benötigt nach §34d Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Sachkunde — in der Regel durch Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung.
Der Abschluss heißt offiziell „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Die Prüfungsinhalte sind in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1, geregelt. Die Prüfungsaufgaben erstellt das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV); die Geschäftsstelle des Aufgabenauswahlausschusses ist bei der DIHK-Bildungs-gGmbH angesiedelt.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil (§ 4 Absatz 1 VersVermV). Der praktische Teil ist eine Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (§ 4 Absatz 4 VersVermV). Fragenzahl und Dauer nennt § 4 nicht.
§34d GewO, VVG, Beratungspflichten, Vermittlerrecht, IDD-Richtlinie
Lebensversicherung, Rente, betriebliche Altersvorsorge, Steuerrecht
Private Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Unfallversicherung
Wohngebäude, Hausrat, Elementarschäden, Bewertung
Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz
Bestehensgrenze
Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥ 50 % der Punkte erreicht werden. Dabei darf kein Sachgebiet unter 30 % liegen. Ein starkes Ergebnis in einem Sachgebiet kann ein schwaches in einem anderen nur begrenzt ausgleichen.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung ist eine Simulation eines Beratungsgesprächs mit einem Kunden (§ 4 Absatz 4 VersVermV). Du kannst zwischen dem Wahlsachgebiet Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherung) oder Sach- und Vermögensversicherung wählen. Bestanden ist sie bei mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte (§ 4 Absatz 7 VersVermV).
Wer braucht die Erlaubnis?
Grundsätzlich benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder berät, eine Erlaubnis nach §34d GewO. Davon ausgenommen sind Angestellte, die unter der Verantwortung eines erlaubnispflichtigen Betriebs tätig sind. Zur Erlaubniserteilung müssen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde nachgewiesen werden.
Prüfungstermine und Anmeldung
Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die zuständige IHK. Beliebte Termine sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.
Tipps für eine effektive Vorbereitung
- 30 Fragen kostenlos testen: Mit 34d-pruefung.de kannst du 30 Fragen alle Premium-Features testen — Übungsfragen zu allen 5 Sachgebieten direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
- Alle 5 Sachgebiete abdecken: Die Bestehensregel nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV (≥50% in mind. 4 Sachgebieten, kein Sachgebiet <30%) erfordert eine ausgewogene Vorbereitung. Vernachlässige kein Sachgebiet.
- Verstehen statt Auswendiglernen: Besonders im Rechtssachgebiet kommt es auf das Verständnis der Regelungssystematik an — warum gilt eine Norm, welche Ausnahmen gibt es.
- Prüfungssimulation nutzen: Trainiere unter prüfungsnahen Bedingungen mit Zeitlimit. So erkennst du dein Zeitmanagement und verbleibende Wissenslücken.
- Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechne mit ca. 40–80 Stunden Lernzeit je nach Vorkenntnissen. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4–8 Wochen.
Hinweis: Die Übungsfragen auf 34d-pruefung.de orientieren sich an den Inhalten der VersVermV Anlage 1 und dem BWV-Rahmenplan, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit der zuständigen IHK.
Alle Lernbereiche rund um die §34d-Prüfung
Von der Erlaubnis nach §34d GewO über die IHK-Sachkundeprüfung bis zur Weiterbildungspflicht — hier findest du ausführliche Ratgeber zu jedem Thema.
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Alle Sachgebiete a–e der VersVermV Anlage 1 mit Lernschwerpunkten.
Ablauf, Kosten, Termine und Bestehensregeln der Sachkundeprüfung kompakt erklärt.
Aufbau, Ablauf und Bestehensregeln der IHK-Sachkundeprüfung im Detail.
Wer sie braucht, welche Voraussetzungen gelten und wie die Beantragung bei der IHK abläuft.
Unterschied zwischen Vertreter, gebundenem Vermittler und Makler — Rechte und Pflichten.
15 Stunden Weiterbildung pro Jahr nach §34d GewO — Umfang, Nachweis und Anerkennung.
Von der Anmeldung bei der IHK über die Prüfungstermine bis zum Zertifikat.
Lernstrategie, Zeitplan und häufige Fehler, die du in der §34d-Prüfung vermeiden solltest.
Übersicht der Industrie- und Handelskammern, bei denen du die Sachkundeprüfung ablegst.
Prüfungsgebühren der IHK und was die Vorbereitung insgesamt kostet.
Wer hinter der Lernplattform steht und wie unsere Übungsfragen entstehen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO?
Wie ist die schriftliche Prüfung aufgebaut?
Wie lautet die Bestehensgrenze?
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung?
Was kostet die Prüfung?
Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Jahr?
Gibt es eine Befreiung von der Prüfungspflicht?
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
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