§34d Prüfungsthemen: Die 5 Sachgebiete im Detail

Welcher Stoff kommt in der IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO dran? Hier findest du alle Prüfungsthemen der VersVermV Anlage 1 — übersichtlich nach den 5 Sachgebieten gegliedert, mit Lernschwerpunkten.

5
Sachgebiete (a–e)

Die Prüfungsthemen im Überblick

Die Inhalte der §34d-Sachkundeprüfung sind bundeseinheitlich in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1 festgelegt. Die schriftliche Prüfung umfasst 5 Sachgebiete. Fragenzahl und Dauer nennt § 4 VersVermV nicht. Bei 34d-pruefung.de sind die Übungsfragen passend dazu in folgende Lernkapitel gegliedert — die Bezeichnungen entsprechen den realen Sachgebieten:

Sachgebiete a, b, c

Sachgebiete a, b, c

Recht der Versicherungsvermittlung, Altersvorsorge & Lebensversicherung, Unfall-/Kranken-/Pflegeversicherung.

Sachgebiete d, e

Sachgebiete d, e

Hausrat- & Gebäudeversicherung, Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung.

Sachgebiete und Lernkapitel im Detail

Die folgende Übersicht zeigt die Lernkapitel von 34d-pruefung.de, ihre Zuordnung zu den Sachgebieten der VersVermV Anlage 1 und die wichtigsten Themen.

a

Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung

Sachgebiet a
  • Recht der Versicherungsvermittlung (§34d GewO, VersVermV)
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Vertragsschluss, Obliegenheiten, Anzeigepflichten
  • Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60–62 VVG
  • Vermittlerstatus: Makler, Vertreter, gebundener Vermittler
  • Vergütung, Interessenkonflikte und Informationspflichten (IDD)
b

Altersvorsorge und Lebensversicherung

Sachgebiet b
  • Kapital- und Risikolebensversicherung
  • Private Rentenversicherung und Rentenanlageprodukte
  • Berufsunfähigkeits- und Arbeitskraftabsicherung
  • Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Durchführungswege, Direktversicherung, Entgeltumwandlung
  • Geförderte Altersvorsorge (Riester, Rürup) und steuerliche Grundzüge
c

Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung

Sachgebiet c
  • Gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV / PKV)
  • Soziale und private Pflegeversicherung
  • Gesetzliche und private Unfallversicherung
  • Krankenzusatzversicherungen
d

Hausrat- und Gebäudeversicherung

Sachgebiet d
  • Hausratversicherung: Umfang, Unterversicherung, versicherte Gefahren
  • Wohngebäudeversicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
  • Elementarschadenversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung als verbundene Deckung
e

Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung

Sachgebiet e
  • Privat-, Tierhalter- und Bauherrenhaftpflicht
  • Kraftfahrtversicherung: Kfz-Haftpflicht, Teil-/Vollkasko
  • Rechtsschutzversicherung
  • Grundzüge weiterer Sach- und Vermögensversicherungen

Wo lohnt sich der Lernaufwand?

Das rechtliche Sachgebiet a enthält die meisten Paragrafenreferenzen und ist das Fundament für den praktischen Teil. Eine Prozentgewichtung nennt § 4 VersVermV nicht. Setze hier deinen Schwerpunkt:

SachgebietSchwerpunkt
aRecht der Versicherungsvermittlung, VVG, §34d GewO, §§ 60–62 VVG
bAltersvorsorge, Lebensversicherung, betriebliche Altersvorsorge (bAV)
cKranken- (PKV/GKV), Pflege- und Unfallversicherung
dHausrat-, Wohngebäude- und private Haftpflichtversicherung
eKfz-, Rechtsschutz- und weitere Sachversicherungen
Wichtig: Zum Bestehen müssen nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥50 % der Punkte erreicht werden, und in keinem Sachgebiet darf das Ergebnis unter 30 % liegen. Ein einziges vernachlässigtes Sachgebiet kann daher zum Nichtbestehen führen — auch wenn die anderen stark sind.

Themen des praktischen Teils

Neben dem schriftlichen Teil gibt es ein praktisches Kundengespräch als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (§ 4 Absatz 4 VersVermV). Thematisch wählst du in der Regel einen Schwerpunkt: entweder Vorsorge/Lebensversicherung oder Sach-/Vermögenssicherung. Geprüft wird die Anwendung des Stoffs in der Beratung:

  • Bedarfsanalyse und Anforderungsermittlung nach §61 VVG
  • Produktempfehlung mit nachvollziehbarer Begründung
  • Dokumentation der Beratung nach §62 VVG
Lerntipp: Bereite für deinen gewählten Schwerpunkt zwei bis drei typische Kundenszenarien vor (z. B. „junge Familie sucht Absicherung" oder „Selbständiger benötigt BU-Schutz"). So kannst du den schriftlich gelernten Stoff im Gespräch sicher anwenden.

So bereitest du dich auf die Themen vor

Der effizienteste Weg durch den Stoff: Arbeite die Sachgebiete der Reihe nach durch und kontrolliere jedes Kapitel mit prüfungsnahen Übungsfragen. Beginne mit Sachgebiet a (Recht), weil es die Grundlage für alle weiteren Themen bildet. Den genauen Zeitplan und Lernstrategien findest du in unseren Prüfungstipps §34d; den vollständigen Ablauf von der Anmeldung bis zum Zertifikat erklärt die Seite Prüfungsablauf.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen

Welche Themen kommen in der §34d-Prüfung dran?

Die schriftliche §34d-Prüfung deckt 5 Sachgebiete der VersVermV Anlage 1 ab: (a) rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung, (b) Altersvorsorge und Lebensversicherung inkl. betrieblicher Altersvorsorge, (c) Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, (d) Hausrat- und Gebäudeversicherung und (e) Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung.

Wo sollte der Lernschwerpunkt liegen?

Das Sachgebiet a (Recht der Versicherungsvermittlung) enthält die meisten Paragrafenreferenzen aus dem VVG und der GewO. Hier sollte der Lernschwerpunkt liegen. Nach § 4 Absatz 7 Satz 3 VersVermV darf in keinem Sachgebiet das Ergebnis unter 30 Prozent liegen.

In welcher Reihenfolge werden die Sachgebiete geprüft?

Die schriftliche Prüfung umfasst die Sachgebiete a, b und c (Recht, Altersvorsorge, Kranken-/Unfallversicherung) sowie d und e (Sach- und Haftpflichtversicherung). Fragenzahl und Dauer nennt § 4 VersVermV nicht.

Worauf muss ich beim praktischen Teil thematisch achten?

Im praktischen Teil (Simulation eines Kundenberatungsgesprächs nach § 4 Absatz 4 VersVermV) wählst du einen thematischen Schwerpunkt — in der Regel entweder Vorsorge/Lebensversicherung oder Sach-/Vermögenssicherung. Geprüft wird die Bedarfsanalyse und Beratung nach §61 VVG sowie die Dokumentation nach §62 VVG.

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