34d Prüfungsfragen: 25 Übungsfragen mit Lösungen

25 Prüfungsfragen zur IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO („Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK") kannst du unten direkt kostenlos üben — mit Lösungen und ausführlichen Erklärungen. Sie stammen aus unserem Katalog mit 359 Übungsfragen über alle Themenbereiche.

Die echte schriftliche Prüfung umfasst 118 Fragen in 160 Minuten über 5 Sachgebiete (bestanden: mind. 50 % in 4 von 5 Sachgebieten, keines unter 30 %) — Details auf unserer Seite zum Prüfungsablauf.

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25 Prüfungsfragen mit Lösungen und Erklärungen

Klick auf eine Frage, um die Antwortmöglichkeiten, die richtige Lösung (mit ✓ markiert) und die Erklärung aufzuklappen. Die Auswahl ist über alle Themenbereiche gestreut — von den rechtlichen Grundlagen der Versicherungsvermittlung (VVG, VersVermV, GewO) über Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung bis zu Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung. Erst selbst überlegen, dann aufklappen.

1. Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung Welche Aussage zur Beratungsdokumentation nach §61 VVG ist richtig?

Eine Antwort ist richtig:

Eine Beratungsdokumentation ist nur für Lebensversicherungen gesetzlich vorgeschrieben
Der Vermittler muss die Beratungsdokumentation erst nach Vertragsabschluss erstellen
Der Kunde kann auf die Beratungsdokumentation generell verzichten
Die Beratungsdokumentation muss dem Kunden vor Abschluss des Vertrages in Textform zugänglich gemacht werden ✓ richtig
Erklärung

§61 Abs. 1 VVG verpflichtet den Vermittler, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu ermitteln, Rat zu geben und dies zu dokumentieren. §62 VVG regelt die Übermittlung der Dokumentation — grundsätzlich vor Vertragsschluss.

2. Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung Ein Versicherungsnehmer zahlt die Erstprämie nicht. Wie lange hat der Versicherer Leistungsfreiheit bei einem Schadensfall?

Eine Antwort ist richtig:

Sofort, solange die Erstprämie nicht gezahlt ist – keine Mahnung erforderlich (Einlösungsprinzip, §37 Abs. 2 VVG) ✓ richtig
Bis zur Zahlung der Erstprämie, wenn er den VN gemahnt hat und eine Zahlungsfrist gesetzt hat
Nur für die ersten 30 Tage nach Fälligkeit
Der Versicherer ist nie leistungsfrei, muss aber die Prämie einklagen
Erklärung

§37 Abs. 2 VVG (Einlösungsprinzip): Ist die Erst- bzw. Einmalprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei – ohne dass es einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Voraussetzung ist nur, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Mahnung mit Zahlungsfrist gilt dagegen für die Folgeprämie (§38 VVG).

3. Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung Welches Merkmal unterscheidet einen Versicherungsberater (§34d Abs. 2 GewO) von einem Versicherungsvermittler?

Eine Antwort ist richtig:

Der Versicherungsberater darf nach §34d Abs. 2 GewO keine Empfehlungen für bestimmte Versicherungsprodukte aussprechen; der Vermittler hingegen ist berechtigt, konkrete Vertragsabschlüsse zu empfehlen
Der Versicherungsberater benötigt nach §34d Abs. 2 GewO keine gesonderte IHK-Erlaubnis; seine Tätigkeit ist als freies Gewerbe eingestuft und erfordert lediglich eine Gewerbeanmeldung
Der Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO ist ausschließlich für die Beratung zu Lebens- und Rentenversicherungen zugelassen; bei Sachversicherungen ist er gesetzlich auf Auskünfte beschränkt
Der Berater erhält ausschließlich ein Honorar vom Kunden und darf keine Provisionen von Versicherern annehmen ✓ richtig
Erklärung

Der Versicherungsberater ist strikt auf Honorarbasis tätig. Er darf keinerlei Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Versicherern annehmen — das unterscheidet ihn fundamental vom provisionsvergüteten Vermittler.

4. Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung Welche Vermittlertypen müssen im Vermittlerregister (DIHK-Vermittlerregister) eingetragen sein?

Mehrere Antworten sind richtig:

Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach §34d GewO ✓ richtig
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d GewO ✓ richtig
Angestellte Vermittler bei einem zugelassenen Versicherungsunternehmen
Versicherungsberater mit Erlaubnis nach §34d Abs. 2 GewO ✓ richtig
Erklärung

Im Vermittlerregister eingetragen werden müssen alle erlaubnispflichtigen Vermittler (Vertreter und Makler). Angestellte und gebundene Agenten, die unter der Haftung eines Versicherers tätig sind, unterliegen einer vereinfachten Registrierungspflicht.

5. Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung Welche Mindestversicherungssumme schreibt die VersVermV für die Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers vor?

Eine Antwort ist richtig:

500.000 Euro je Versicherungsfall
1.000.000 Euro je Versicherungsfall und 1.500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres
1.564.610 Euro je Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für alle Fälle eines Jahres (EU Delegierte Verordnung 2024/896, gültig ab 09.10.2024) ✓ richtig
250.000 Euro pauschal pro Jahr
Erklärung

Die VersVermV (§17) schreibt für die Berufs-/Vermögensschaden-Haftpflicht eine Mindestversicherungssumme vor. Seit dem 09.10.2024 (Delegierte Verordnung (EU) 2024/896): 1.564.610 € je Versicherungsfall und 2.315.610 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

6. Altersvorsorge und Lebensversicherung Was ist das "Drei-Säulen-Modell" der Altersvorsorge in Deutschland?

Eine Antwort ist richtig:

Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Staat, Arbeitgeber und privater Versicherer als Finanzierungsquellen
Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge ✓ richtig
Kapitalbildende Lebensversicherung, Rürup-Rente und Riester-Rente
Erklärung

Das Drei-Säulen-Modell beschreibt die drei Bereiche der Altersvorsorge: 1. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), 2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV), 3. Private Vorsorge (u.a. Lebens- und Rentenversicherungen).

7. Altersvorsorge und Lebensversicherung Was bedeutet "Rückkaufswert" bei einer Lebensversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Der Betrag, den der Versicherungsnehmer nach §169 VVG an den Versicherer zurückzahlen muss, wenn er den Vertrag kündigt und bereits Versicherungsleistungen erhalten hat, die den eingezahlten Beiträgen übersteigen
Die garantierte Todesfallleistung, die zu Beginn der Vertragslaufzeit als Mindestleistung festgelegt wird und unabhängig vom Vertragsstatus bei Tod der versicherten Person ausgezahlt wird
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages ausgezahlt bekommt (Angesammeltes Kapital abzüglich Abzüge) ✓ richtig
Der aktuelle Verkehrswert der Versicherungspolice am Sekundärmarkt, der durch den Ankauf von Lebensversicherungen durch spezialisierte Investmentgesellschaften als Alternativangebot zur vorzeitigen Kündigung ermittelt wird
Erklärung

Der Rückkaufswert (§169 VVG) ist das dem VN bei Kündigung zustehende Kapital. Er entspricht dem Deckungskapital abzüglich eines Stornoabzugs. In den ersten Jahren ist er aufgrund der Abschlusskosten oft deutlich geringer als die eingezahlten Prämien.

8. Altersvorsorge und Lebensversicherung Wann ist eine Lebensversicherungsleistung im Erlebensfall ertragssteuerfrei?

Eine Antwort ist richtig:

Immer, da Lebensversicherungsleistungen nach §20 Abs. 1 EStG grundsätzlich steuerfrei sind, sofern der Vertrag bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde
Wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, mindestens 12 Jahre Laufzeit hat, die Beiträge mindestens 5 Jahre lang gezahlt wurden und ein Mindesttodesfallschutz vereinbart ist - nur dann ist die Erlebensfallleistung (Altvertrag) vollständig ertragssteuerfrei ✓ richtig
Wenn die monatliche Rentenleistung den steuerlichen Grundfreibetrag nach §32a EStG nicht überschreitet, da der Versicherer in diesem Fall keine Kapitalertragsteuer einbehalten darf
Bei Verträgen nach 2005: Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, der VN bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist und nur 50 % des Ertrags versteuert werden muss (Halbeinkünfteverfahren)
Erklärung

Vollständig ertragssteuerfrei ist die Erlebensfallleistung nur bei Altverträgen (Abschluss vor 2005): Voraussetzung sind mindestens 12 Jahre Laufzeit, mindestens 5 Jahre Beitragszahlung und ein vereinbarter Mindesttodesfallschutz. Seit dem Alterseinkünftegesetz (2005) sind die Erträge neuer Verträge steuerpflichtig; günstigstenfalls - bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 Jahren - wird nur die Hälfte des Ertrags besteuert (Halbeinkünfteverfahren). Das ist eine Vergünstigung, aber keine Steuerfreiheit.

9. Altersvorsorge und Lebensversicherung Was versteht man unter "Beitragsfreistellung" bei einer Lebensversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Der Versicherungsnehmer stellt die Prämienzahlung ein; der Vertrag bleibt mit reduzierter Versicherungssumme bestehen ✓ richtig
Der Versicherer erlässt dem VN dauerhaft die Beiträge als Bonus
Die Versicherungssumme wird auf Null gesetzt und der VN erhält den Rückkaufswert
Die Versicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit die Prämien weiter
Erklärung

Bei Beitragsfreistellung (§165 VVG) wird der Vertrag fortgeführt, die versicherte Summe jedoch auf eine beitragsfreie Versicherungssumme reduziert, die dem bisherigen Deckungskapital entspricht. Dies ist eine Alternative zur Kündigung.

10. Betriebliche Altersvorsorge und Steuerrecht Welche fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind gesetzlich anerkannt?

Eine Antwort ist richtig:

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage) ✓ richtig
Direktversicherung, Pensionskasse, Riester-Rente, Unterstützungskasse und Direktzusage
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Rürup-Rente und Direktzusage
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und gesetzliche Rentenversicherung
Erklärung

Die fünf Durchführungswege der bAV nach BetrAVG sind: 1. Direktzusage, 2. Unterstützungskasse, 3. Direktversicherung, 4. Pensionskasse, 5. Pensionsfonds. Riester- und Rürup-Rente sind private, nicht betriebliche Vorsorge.

11. Betriebliche Altersvorsorge und Steuerrecht Was bedeutet "Entgeltumwandlung" im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge?

Eine Antwort ist richtig:

Der Arbeitgeber wandelt Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers in künftige Rentenleistungen um, indem er für jeden nicht genommenen Urlaubstag einen Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt
Der Staat wandelt Steuervergünstigungen aus nicht genutzten Sonderausgaben des Vorjahres in zusätzliche Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung um, um die Altersvorsorgelücke zu schließen
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird ✓ richtig
Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt und vollständig in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers umgeleitet, ohne dass der Arbeitnehmer auf Nettogehalt verzichten muss
Erklärung

Bei der Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Bruttolohns in bAV umzuwandeln. Der Umgewandelte Betrag ist sozialversicherungs- und steuerlich begünstigt.

12. Betriebliche Altersvorsorge und Steuerrecht Was versteht man unter "nachgelagerter Besteuerung" in der Altersvorsorge?

Eine Antwort ist richtig:

Die Steuer auf bereits eingezahlte Beiträge wird durch das Finanzamt nachträglich für vergangene Veranlagungsjahre erhoben, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Rentenbezug das steuerpflichtige Einkommen erhöht
Beiträge werden steuerfrei (oder steuerbegünstigt) eingezahlt; die Auszahlungen (Renten) werden im Rentenalter besteuert ✓ richtig
Der Staat erhebt auf alle Rentenleistungen einen Steueraufschlag von 10 %, da die nachgelagerte Besteuerung nach §22 EStG die Verwaltungskosten der Rentenversicherungsträger pauschal berücksichtigt
Nachgelagerte Besteuerung nach §22 EStG bedeutet, dass Rentner grundsätzlich keine Steuern zahlen müssen, da das Alterseinkommen nach §32a EStG stets unter dem persönlichen Grundfreibetrag liegt
Erklärung

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (Basis der Rentenreform 2005): Beiträge zur Altersvorsorge (z.B. GRV, Rürup) sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt; die Rentenleistungen werden dann im Rentenbezugszeitraum nach dem dann geltenden (i.d.R. niedrigeren) persönlichen Steuersatz versteuert.

13. Betriebliche Altersvorsorge und Steuerrecht Welcher Personenkreis ist für die Riester-Förderung unmittelbar berechtigt?

Mehrere Antworten sind richtig:

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende) ✓ richtig
Freiberufler und Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht
Beamte, Richter und Soldaten (erhalten Beamtenversorgung, daher unmittelbar riesterberechtigt) ✓ richtig
Personen, die ausschließlich von Kapitalerträgen leben
Erklärung

Unmittelbar förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Richter und Soldaten als Empfänger von Besoldung (über die Beamtenversorgung abgesichert, §10a Abs. 1 EStG). Nicht förderberechtigt sind u.a. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten).

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14. Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung Was versteht man unter dem "Unfallbegriff" in der privaten Unfallversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Jede Erkrankung, die nachweislich zu einem Krankenhausaufenthalt geführt hat, sofern sie auf eine Arbeitsbelastung oder Berufsausübung zurückzuführen ist und ärztlich dokumentiert wurde
Jedes Ereignis, das nachweislich zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen geführt hat und vom behandelnden Arzt auf eine äußere Einwirkung zurückgeführt wird
Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt ✓ richtig
Jeder Vorfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, der einen Körperschaden verursacht, einschließlich Berufskrankheiten nach der BKV, die durch langfristige Belastungen entstanden sind
Erklärung

Definition in den AUB (Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen): Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

15. Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Mehrere Antworten sind richtig:

In der GKV gilt das Solidarprinzip; in der PKV das Äquivalenzprinzip (risikoäquivalente Prämien) ✓ richtig
In der PKV müssen Familienangehörige keine eigenen Beiträge zahlen
In der GKV ist die Beitragshöhe einkommensabhängig; in der PKV richtet sich die Prämie nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ✓ richtig
In der PKV gibt es einen Basistarif, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht ✓ richtig
Erklärung

GKV: Solidarprinzip (Risikoausgleich), einkommensabhängige Beiträge, kostenfreie Familienversicherung. PKV: Äquivalenzprinzip, risikoäquivalente Prämien, keine Familienversicherung. Der PKV-Basistarif (§152 VAG) muss jedem zugänglich sein.

16. Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung Ab welchem Pflegegrad besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Ab Pflegegrad 1 ✓ richtig
Ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 3
Ab Pflegegrad 5 (schwerste Pflegebedürftigkeit)
Erklärung

Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade. Ab Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bestehen Ansprüche, u.a. auf Pflegeberatung und Entlastungsleistungen. Die vollen Geldleistungen starten ab Pflegegrad 2.

17. Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung Was ist die "Gliedertaxe" in der privaten Unfallversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Tabelle der maximalen Behandlungskosten je Verletzungsart, die der Versicherer erstattet
Steuerliches Schema zur Bewertung dauerhafter Körperschäden für den Behinderten-Pauschbetrag
Wartezeit zwischen Unfall und erster Auszahlung, bis der Invaliditätsgrad feststeht
Tabelle, die den Invaliditätsgrad bei Verlust bestimmter Körperteile festlegt (z. B. Arm 70 %) ✓ richtig
Erklärung

Die Gliedertaxe ist ein fester Bestandteil der AUB und legt die Invaliditätsgrade für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen verbindlich fest. Der Invaliditätsgrad multipliziert mit der Versicherungssumme ergibt die Kapitalleistung.

18. Hausrat- und Gebäudeversicherung Was versteht man unter "Unterversicherung" in der Hausratversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Der VN hat mehrere überlappende Verträge; alle Versicherer leisten nach §78 VVG anteilig
Die vereinbarte Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert; die Leistung wird anteilig gekürzt ✓ richtig
Der VN hat nach einer Neubeschaffung zu wenig Hausrat für die vereinbarte Mindestsumme je m²
Der Versicherer kann den Schaden wirtschaftlich nicht tragen; es greift ein Sicherungsfonds
Erklärung

Bei Unterversicherung (Versicherungssumme < Versicherungswert) wird der Schaden im Verhältnis Versicherungssumme/Versicherungswert gekürzt. Beispiel: VS = 40.000 €, tatsächlicher Wert = 80.000 €, Schaden = 10.000 € → Entschädigung = 5.000 €.

19. Hausrat- und Gebäudeversicherung Was sind "einfacher Diebstahl" und "Einbruchdiebstahl" im Unterschied?

Eine Antwort ist richtig:

Beide Begriffe sind versicherungsrechtlich synonym; die Hausratversicherung nach VHB deckt jeden Diebstahl unabhängig davon, ob der Täter in die Wohnung eingebrochen ist oder die Sache im Freien entwendet hat
Einfacher Diebstahl im Sinne von §242 StGB ist grundsätzlich gedeckt, sofern die Sache einen Wert von mehr als 100 € hat; Einbruchdiebstahl ist in der Standardpolice ausdrücklich ausgeschlossen und muss gesondert eingeschlossen werden
Einfacher Diebstahl (z.B. Taschendiebstahl) ist i.d.R. nicht durch die Standard-Hausratversicherung gedeckt; Einbruchdiebstahl (Einbruch in Wohnung) ist ein Kernbaustein ✓ richtig
Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung nach VHB nur versichert, wenn der Täter anschließend von der Polizei ermittelt und rechtskräftig verurteilt wurde; andernfalls haftet der Versicherer nicht
Erklärung

Die VHB (Hausratversicherung) deckt Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, aber in der Regel keinen einfachen Diebstahl (z.B. aus dem Auto, aus dem Garten). Für einfachen Diebstahl gibt es optionale Zusatzbausteine (z.B. Fahrraddiebstahl).

20. Hausrat- und Gebäudeversicherung Was ist ein "Elementarschadenereignis" und wie ist es in der Standardversicherung geregelt?

Eine Antwort ist richtig:

Elementarschäden durch Starkregen, Überschwemmung und Erdbeben sind nach der Novellierung der VGB und VHB 2016 automatisch in jeder deutschen Hausrat- und Gebäudeversicherung als Standardleistung enthalten.
Elementarschäden durch Naturgewalten sind in Deutschland generell nicht versicherbar, da das Risiko für Versicherer nach §81 VAG als nicht kalkulierbar gilt; betroffene Haushalte sind auf staatliche Katastrophenhilfe angewiesen.
Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen) sind in der Standard-VHB und VGB nicht enthalten; sie müssen als gesonderter Zusatzbaustein versichert werden ✓ richtig
Elementarschäden werden in Deutschland ausschließlich durch staatliche Katastrophen- und Hochwasserhilfsfonds entschädigt; eine private Versicherung solcher Risiken ist nach §§1 und 4 VAG grundsätzlich untersagt.
Erklärung

Elementarschäden sind Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Da sie in der Standard-Versicherung nicht enthalten sind, empfiehlt der GDV dringend den optionalen Einschluss.

21. Hausrat- und Gebäudeversicherung Was versteht man unter dem "Neuwertprinzip" in der Hausratversicherung?

Eine Antwort ist richtig:

Im Schadensfall werden die Kosten für die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Gegenstände erstattet, ohne Abzug für Alter und Abnutzung ✓ richtig
Im Schadensfall wird immer der niedrigste vergleichbare Marktpreis des beschädigten Gegenstands als Entschädigungsbasis herangezogen, um eine Bereicherung des Versicherungsnehmers nach §88 VVG zu verhindern
Im Schadensfall wird nach VHB der Zeitwert (Anschaffungspreis minus altersbedingte Abnutzung) erstattet; ein Neuwertzuschlag kann gegen Mehrprämie als optionaler Zusatzbaustein abgeschlossen werden
Das Neuwertprinzip nach VHB gilt ausschließlich für Hausratgegenstände, die zum Zeitpunkt des Schadensfalls nicht älter als fünf Jahre sind; für ältere Gegenstände gilt automatisch der Zeitwert
Erklärung

Das Neuwertprinzip (Gegensatz: Zeitwertprinzip) bedeutet, dass im Schadensfall die Wiederbeschaffungskosten für gleichartige neue Gegenstände erstattet werden. Die Hausratversicherung arbeitet standardmäßig nach diesem Prinzip.

22. Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung Was ist Gegenstand einer privaten Haftpflichtversicherung?

Mehrere Antworten sind richtig:

Sie schützt den Versicherungsnehmer vor berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter ✓ richtig
Sie ersetzt Schäden, die der Versicherungsnehmer an seinem eigenen Eigentum erleidet
Sie deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer durch Vorsatz verursacht
Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter ab (passive Rechtsschutzfunktion) ✓ richtig
Erklärung

Die PHV hat zwei Kernfunktionen: 1. Befriedigung berechtigter Ansprüche (Freistellungsfunktion). 2. Abwehr unberechtigter Ansprüche (Abwehrfunktion). Vorsätzliche Schäden und Eigenschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

23. Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung Welche Deckungsarten gibt es in der Kfz-Versicherung?

Mehrere Antworten sind richtig:

Kfz-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) ✓ richtig
Teilkaskoversicherung (Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse) ✓ richtig
Vollkaskoversicherung (zusätzlich: selbst verursachte Unfälle) ✓ richtig
Kfz-Rechtsschutzversicherung ist ein Pflichtbestandteil jeder Kfz-Versicherung
Erklärung

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht (PflVG). Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Die Teilkasko deckt: Diebstahl, Brandschäden, Glasbruch, Naturereignisse (Sturm, Hagel). Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Kfz-Rechtsschutz ist ein separates optionales Produkt.

24. Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Eine Antwort ist richtig:

Teilkasko gilt nur für im Ausland zugelassene Fahrzeuge; Vollkasko nur im Inland
Vollkasko deckt mehr Glasbruch als Teilkasko, insbesondere Seiten- und Rückscheiben ohne SB
Teilkasko gilt nur für Fahrzeuge bis drei Jahre; darüber ist Vollkasko vorgeschrieben
Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkaskorisiken selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ✓ richtig
Erklärung

Teilkasko: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturereignisse, Wildschäden, Kurzschluss. Vollkasko = Teilkasko + selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug + Vandalismus. Bei Vollkasko gibt es ebenfalls SF-Klassen.

25. Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung Welche Haftpflichtversicherung ist für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach §34d GewO gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Antwort ist richtig:

Eine private Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mindestens 500.000 EUR je Schadenfall, die Versicherungsvermittler nach §34d GewO als Nachweis ihrer persönlichen Zuverlässigkeit gegenüber der IHK vorlegen müssen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die neben Personen- und Sachschäden auch mittelbare Vermögensschäden bei Dritten abdeckt und für alle nach §34d GewO tätigen Vermittler mit mindestens zwei Angestellten Pflicht ist
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.564.610 EUR je Schadenfall und 2.315.610 EUR Jahresaggregat (VersVermV §17, gültig ab 09.10.2024) ✓ richtig
Eine Rechtsschutzversicherung zur Absicherung eigener Ansprüche des Vermittlers gegenüber Versicherungsunternehmen im Streitfall, die nach §17 VersVermV als Zulassungsvoraussetzung nachgewiesen werden muss
Erklärung

§34d Abs. 5 GewO i.V.m. §17 VersVermV verlangt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssummen wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 zum 09.10.2024 angehoben: 1.564.610 € je Versicherungsfall und 2.315.610 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Alle Sachgebiete der Sachkundeprüfung abgedeckt

Die IHK-Sachkundeprüfung §34d prüft fünf Sachgebiete nach VersVermV Anlage 1: Kundenberatung (rechtliche Grundlagen), Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherung), Kranken- und Pflegeversicherung samt Unfallversicherung sowie Sach- und Vermögensversicherung. Unser Fragenkatalog deckt alle Sachgebiete ab — eine Übersicht mit Gewichtung findest du auf der Seite Prüfungsthemen.

Prüfungssimulation: Üben unter echten Bedingungen

Mit dem Prüfungssimulationsmodus übst du unter realistischen Bedingungen mit Zeitlimit und Auswertung pro Themenbereich — wichtig wegen der Bestehensregel (mind. 50 % in 4 von 5 Sachgebieten, keines unter 30 %). Jede Frage kann zusätzlich per KI erklärt werden, inklusive der relevanten Paragrafen aus VVG, VersVermV und GewO.

Häufige Fragen zu den 34d Prüfungsfragen

Sind das die originalen IHK-Prüfungsfragen?

Nein — die echten IHK-Prüfungsbögen variieren je nach Termin und werden nicht veröffentlicht. Unsere Übungsfragen sind prüfungsnah formuliert und orientieren sich an den Sachgebieten der VersVermV Anlage 1 und dem BWV-Rahmenplan.

Gibt es die Prüfungsfragen als PDF?

Statt einer statischen PDF-Liste übst du hier interaktiv: jede Frage wird sofort ausgewertet, mit KI-Erklärung und Fortschritts-Auswertung pro Themenbereich — das prägt sich erfahrungsgemäß besser ein. Die ersten 30 Fragen sind kostenlos, ohne Zeitlimit und ohne Kreditkarte.

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Die 25 Fragen auf dieser Seite zeigen dir das Niveau und die Bandbreite der Prüfung. Für eine solide Vorbereitung empfehlen wir, alle Sachgebiete systematisch durchzuarbeiten — im Voll-Zugang stehen dir dafür alle 359 Fragen inklusive Prüfungssimulation zur Verfügung.

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Stand: 07/2026 — die Prüfungsfragen auf dieser Seite stammen aus dem laufend gepflegten Fragenkatalog von 34d-pruefung.de.