Sachkundeprüfung §34d GewO: Aufbau, Bestehensregeln & Termine
118 Fragen, 160 Minuten, 5 Sachgebiete: Wer Versicherungen vermitteln will, braucht die IHK-Sachkundeprüfung nach §34d GewO. Hier erfährst du alles zum Prüfungsaufbau, den Bestehensregeln und den 8 bundeseinheitlichen Terminen.
Was ist die Sachkundeprüfung §34d GewO?
Die Sachkundeprüfung §34d GewO ist die bundeseinheitliche IHK-Prüfung, die Voraussetzung für die Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler ist. Wer in Deutschland gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder als Versicherungsberater tätig ist, benötigt nach §34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) — die zentrale Voraussetzung dafür ist der Sachkundenachweis, erbracht durch diese Prüfung.
Der Abschluss lautet offiziell „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Die Prüfungsinhalte sind bundeseinheitlich geregelt in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1. Wer Ablauf, Kosten und Termine kompakt an einem Ort sucht, findet die Versicherungsvermittler IHK-Prüfung im Überblick.
Prüfungsstruktur: Schriftlicher Teil
Der schriftliche Prüfungsteil wird am Computer durchgeführt und dauert insgesamt 160 Minuten. Er umfasst ca. 118 Aufgaben in Form von Single-Choice- und Mehrfachauswahl-Fragen (Multiple Choice). Die Prüfung ist in zwei Blöcke unterteilt:
Sachgebiete a, b, c
- a: Recht der Versicherungsvermittlung (~25%)
- b: Altersvorsorge, Leben- & bAV (~20%)
- c: Kranken-, Unfall- & Pflegeversicherung (~20%)
Sachgebiete d, e
- d: Hausrat-, Gebäude- & Haftpflichtversicherung (~18%)
- e: Kfz-, Rechtsschutz- & technische Versicherung (~17%)
Die 5 Sachgebiete im Überblick (VersVermV Anlage 1)
| Sachgebiet | Themen | Gewichtung ca. |
|---|---|---|
| a | Recht der Versicherungsvermittlung, VVG, §34d GewO, Beratungspflichten §60–62 VVG | ~25 % |
| b | Altersvorsorge, Lebensversicherung, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Rentenversicherung | ~20 % |
| c | Krankenversicherung (PKV/GKV), Pflegeversicherung, Unfallversicherung | ~20 % |
| d | Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, private Haftpflicht | ~18 % |
| e | Kfz-Versicherung, Rechtsschutz, technische Versicherungen, Transportversicherung | ~17 % |
Bestehensregeln: Was gilt?
Die Bestehensregeln der §34d-Prüfung unterscheiden sich von vielen anderen IHK-Prüfungen:
- In mindestens 4 von 5 Sachgebieten müssen ≥50% der Punkte erreicht werden.
- In keinem Sachgebiet darf das Ergebnis unter 30% liegen.
- Eine rein durchschnittliche Betrachtung gibt es nicht — jedes Sachgebiet zählt einzeln.
Praktischer Prüfungsteil: Kundengespräch
Wer den schriftlichen Teil besteht, muss anschließend einen praktischen Teil ablegen: eine simulierte Kundenberatung (ca. 20 Minuten) vor einem Prüfungsausschuss. Dabei wird ein Beratungsgespräch nach §61 VVG (Bedarfsanalyse, Beratung, Dokumentation) simuliert. Der Kandidat wählt ein Schwerpunkt-Sachgebiet (entweder Vorsorge/LV oder Sach-/Vermögenssicherung).
8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr
Die Prüfungstermine werden von der DIHK (Deutschen Industrie- und Handelskammer) bundeseinheitlich koordiniert. Das bedeutet: An allen teilnehmenden IHK-Standorten finden die Prüfungen an denselben Tagen statt. Pro Jahr gibt es 8 Termine (verteilt über das gesamte Jahr, ca. alle 6 Wochen). Du bist dabei nicht an die IHK deines Wohnorts gebunden — die IHK-Standorte-Übersicht hilft bei der Auswahl.
Wer braucht die Prüfung?
Die Erlaubnispflicht nach §34d Abs. 1 GewO gilt für:
- Versicherungsmakler (treuhänderischer Sachwalter des Kunden)
- Mehrfachagenten (mehrere Versicherer, eigene Erlaubnis)
- Versicherungsberater (Honorarbasis, §34d Abs. 2 GewO)
Ausnahmen (§34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO): Gebundene Ausschließlichkeitsvertreter, für die der Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernimmt, benötigen keine eigene Erlaubnis und damit auch keinen eigenen Sachkundenachweis nach §34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 GewO. Mehr zu den Vermittlertypen auf unserer Vergleichsseite.
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Wie schwer ist die Sachkundeprüfung §34d GewO?
Die Prüfung gilt als anspruchsvoll, ist aber mit strukturierter Vorbereitung gut zu bestehen. Die Bestehensquote liegt laut DIHK-Auswertungen bei ca. 60–70%. Kritisch ist vor allem Sachgebiet a (Recht der Versicherungsvermittlung), das mit ca. 25% das größte Gewicht hat. Wer gezielt Übungsfragen trainiert und den BWV Rahmenplan 2025 kennt, ist gut vorbereitet.
Wie oft kann ich die §34d-Prüfung wiederholen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für Wiederholungsversuche. Jeder der 8 bundeseinheitlichen Termine pro Jahr kann genutzt werden. Wer nur einzelne Sachgebiete nicht bestanden hat, kann ggf. nur diese Teile wiederholen — abhängig von der IHK-Prüfungsordnung.
Was kostet die Sachkundeprüfung §34d?
Die Prüfungsgebühr wird von der jeweiligen IHK festgesetzt und liegt je nach Standort zwischen ca. 100 und 300 Euro für den Erstversuch. Hinzu kommen Kosten für die Vorbereitung. Selbststudium mit einem Online-Lernprogramm wie 34d-pruefung.de ist dabei die günstigste Variante.
Wird die §34d-Prüfung in der EU anerkannt?
Die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO basiert auf der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD2/IDD, Richtlinie 2016/97/EU). Innerhalb der EU ist eine grenzüberschreitende Tätigkeit grundsätzlich möglich (Dienstleistungsfreiheit), jedoch gelten im Zielland ggf. eigene Registrierungspflichten. Die Gleichwertigkeit wird nicht automatisch anerkannt.
Wer ist von der Prüfungspflicht befreit?
Gemäß §34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 GewO in Verbindung mit §5 VersVermV sind bestimmte Berufsabschlüsse der Sachkundeprüfung gleichgestellt, u.a. Versicherungskaufleute (IHK), Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sowie Absolventen eines einschlägigen Studiengangs mit mindestens einjähriger Berufserfahrung. Gebundene Versicherungsvertreter (§34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) benötigen ebenfalls keine eigene Erlaubnis, wenn der Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernimmt.
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Stand: 09/2026