Sachkundeprüfung §34d GewO: Aufbau, Bestehensregeln & Termine
118 Fragen, 160 Minuten, 5 Sachgebiete: Wer Versicherungen vermitteln will, braucht die IHK-Sachkundeprüfung nach §34d GewO. Hier erfährst du alles zum Prüfungsaufbau, den Bestehensregeln und den 8 bundeseinheitlichen Terminen.
Was ist die Sachkundeprüfung §34d GewO?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder als Versicherungsberater tätig ist, benötigt nach §34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine der zentralen Voraussetzungen ist der Sachkundenachweis — erbracht durch die IHK-Sachkundeprüfung nach §34d GewO.
Der Abschluss lautet offiziell „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Die Prüfungsinhalte sind bundeseinheitlich geregelt in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1.
Prüfungsstruktur: Schriftlicher Teil
Der schriftliche Prüfungsteil wird am Computer durchgeführt und dauert insgesamt 160 Minuten. Er umfasst ca. 118 Aufgaben in Form von Single-Choice- und Mehrfachauswahl-Fragen (Multiple Choice). Die Prüfung ist in zwei Blöcke unterteilt:
Sachgebiete a, b, c
- a: Recht der Versicherungsvermittlung (~25%)
- b: Altersvorsorge, Leben- & bAV (~20%)
- c: Kranken-, Unfall- & Pflegeversicherung (~20%)
Sachgebiete d, e
- d: Hausrat-, Gebäude- & Haftpflichtversicherung (~18%)
- e: Kfz-, Rechtsschutz- & technische Versicherung (~17%)
Die 5 Sachgebiete im Überblick (VersVermV Anlage 1)
| Sachgebiet | Themen | Gewichtung ca. |
|---|---|---|
| a | Recht der Versicherungsvermittlung, VVG, §34d GewO, Beratungspflichten §60–62 VVG | ~25 % |
| b | Altersvorsorge, Lebensversicherung, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Rentenversicherung | ~20 % |
| c | Krankenversicherung (PKV/GKV), Pflegeversicherung, Unfallversicherung | ~20 % |
| d | Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, private Haftpflicht | ~18 % |
| e | Kfz-Versicherung, Rechtsschutz, technische Versicherungen, Transportversicherung | ~17 % |
Bestehensregeln: Was gilt?
Die Bestehensregeln der §34d-Prüfung unterscheiden sich von vielen anderen IHK-Prüfungen:
- In mindestens 4 von 5 Sachgebieten müssen ≥50% der Punkte erreicht werden.
- In keinem Sachgebiet darf das Ergebnis unter 30% liegen.
- Eine rein durchschnittliche Betrachtung gibt es nicht — jedes Sachgebiet zählt einzeln.
Praktischer Prüfungsteil: Kundengespräch
Wer den schriftlichen Teil besteht, muss anschließend einen praktischen Teil ablegen: eine simulierte Kundenberatung (ca. 20 Minuten) vor einem Prüfungsausschuss. Dabei wird ein Beratungsgespräch nach §61 VVG (Bedarfsanalyse, Beratung, Dokumentation) simuliert. Der Kandidat wählt ein Schwerpunkt-Sachgebiet (entweder Vorsorge/LV oder Sach-/Vermögenssicherung).
8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr
Die Prüfungstermine werden von der DIHK (Deutschen Industrie- und Handelskammer) bundeseinheitlich koordiniert. Das bedeutet: An allen teilnehmenden IHK-Standorten finden die Prüfungen an denselben Tagen statt. Pro Jahr gibt es 8 Termine (verteilt über das gesamte Jahr, ca. alle 6 Wochen). Du bist dabei nicht an die IHK deines Wohnorts gebunden — die IHK-Standorte-Übersicht hilft bei der Auswahl.
Wer braucht die Prüfung?
Die Erlaubnispflicht nach §34d Abs. 1 GewO gilt für:
- Versicherungsmakler (treuhänderischer Sachwalter des Kunden)
- Mehrfachagenten (mehrere Versicherer, eigene Erlaubnis)
- Versicherungsberater (Honorarbasis, §34d Abs. 2 GewO)
Ausnahmen (§34d Abs. 6 GewO): Gebundene Ausschließlichkeitsvertreter, bei denen ein einzelner Versicherer die Haftung vollständig übernimmt, benötigen keine eigene Erlaubnis und damit auch keinen eigenen Sachkundenachweis. Mehr zu den Vermittlertypen auf unserer Vergleichsseite.
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