Ratgeber & Fachwissen für Versicherungsvermittler

Belegte Fachartikel rund um die Erlaubnispflicht nach § 34d GewO, die Ausnahmen für gebundene und produktakzessorische Vermittler sowie die Registrierung im Vermittlerregister. Jede rechtliche Aussage ist mit der Norm in der Gewerbeordnung (GewO) oder der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) belegt.

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Maklerrecht

Maklerauftrag und Maklermandat: Entstehung, Pflichten und Kündigung

Maklerauftrag und Maklermandat: Wie entsteht die Beauftragung des Versicherungsmaklers, welche Pflichten entstehen nach § 59 Abs. 3 VVG und §§ 60–63 VVG, und wie lässt sich der Auftrag — jederzeit — kündigen (§ 627 BGB)? Alles belegt am Gesetzeswortlaut.

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Informationspflichten

Produktinformationsblatt (IPID): Pflicht, Inhalt und 9 Pflichtüberschriften

Das IPID nach § 4 VVG-InfoV und EU-DVO 2017/1469 ist vor jedem Nichtlebens-Vertragsschluss auszuhändigen. Wer es erstellt (Versicherer), wer es aushändigen muss (Vermittler), welche 9 Überschriften verpflichtend sind und welche Versicherungen ausgenommen sind.

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Berufspflichten

Beschwerdemanagement nach § 17 VersVermV: Leitlinien, Register und Schlichtung

Jeder Versicherungsvermittler mit §34d-Erlaubnis braucht Leitlinien, ein Beschwerderegister mit IHK-Einsichtsrecht und muss an Schlichtungsverfahren mitwirken — belegt aus § 17 VersVermV mit Gesetzeswortlaut.

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Erlaubnisrecht

Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nach § 34d GewO

Zwei der vier Versagungsgründe des § 34d Abs. 5 GewO im Detail: Wann liegt mangelnde Zuverlässigkeit vor (Straftatenkatalog, 5-Jahresfrist, Satz 2) und wann sind Vermögensverhältnisse ungeordnet (Insolvenzverfahren, Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, Satz 3) — mit exaktem Gesetzeswortlaut.

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Vergütungsrecht

Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot nach § 48b VAG

Warum der Vermittler dem Kunden keinen Teil seiner Provision zurückgeben oder versprechen darf (§ 48b Abs. 1 VAG), was als Sondervergütung gilt (Abs. 2) und die beiden Ausnahmen — Provisionen an Vermittler-Kunden (Abs. 3) und dauerhafte Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung (Abs. 4).

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Beratungsrecht

Beratungs- und Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers (§§ 60–63 VVG)

Befragen, beraten, begründen, dokumentieren nach § 61 VVG, die Beratungsgrundlage des Maklers (§ 60 VVG), Textform und Zeitpunkt der Information (§ 62 VVG) und die Schadensersatzhaftung bei Pflichtverletzung (§ 63 VVG).

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Erlaubnisrecht

Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler: Pflicht & Mindestsummen

Die Vermögensschadenhaftpflicht als Erlaubnisvoraussetzung nach § 34d Abs. 5 GewO: Mindestversicherungssummen (1.276.000 € je Fall, 1.919.000 € pro Jahr, § 12 VersVermV), EU-/EWR-weite Geltung (§ 11) und Nachweis per Versicherungsbestätigung (§ 13).

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Informationspflichten

Erstinformation nach § 15 VersVermV: statusbezogene Informationspflichten

Welche zwölf Angaben der Vermittler dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt mitteilen muss (§ 15 VersVermV) — Status als Makler, Vertreter oder Berater, Registernummer, Vergütung, Schlichtungsstelle — und in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt (§ 16 VersVermV).

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Erlaubnisrecht

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO

Wer braucht keine eigene §34d-Erlaubnis? Gebundene Vermittler unter Haftung eines Versicherers, produktakzessorische Vermittler und die Bagatellgrenzen der Annexvermittlung — belegt aus § 34d Abs. 6 bis 8 GewO.

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Registrierung

Vermittlerregister & Erstinformation: Eintragung und Pflichten

Registrierungspflicht nach § 34d Abs. 10 GewO, das Vermittlerregister der IHK-Organisation (§ 11a GewO), die Registrierungsnummer und die Erstinformation gegenüber Kunden nach § 15 VersVermV.

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Weiterführende Themenseiten

Vertiefende Seiten zum Aufbau der IHK-Sachkundeprüfung und zu den Voraussetzungen der §34d-Erlaubnis:

Wissen anwenden und die §34d-Prüfung bestehen

Übungsfragen zu allen fünf Sachgebieten der VersVermV — mit Prüfungssimulation nach dem Aufbau der IHK-Sachkundeprüfung. 30 Fragen kostenlos testen.

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