Satz aus dem Ratgeber
Mit Urteil vom 11.03.2026 (Az. 6 U 63/25) bestätigte das Oberlandesgericht Köln im Ergebnis ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Köln gegen eine Versicherungsmaklerin, die auf ihrer Website uneingeschränkt mit dem Slogan „unabhängiger Versicherungsmakler" geworben hatte — die Berufung wurde mit einer redaktionellen Präzisierung des Unterlassungstenors zurückgewiesen.
Satz aus dem verlinkten Ratgeber dieser Website. Kein amtlicher Leitsatz. Der Quellenlink führt zum Entscheidungstext, nicht zu einer Übersetzung dieses Satzes.
Verfahrensdaten
| Gericht | OLG Köln |
|---|---|
| Instanz | OLG |
| Aktenzeichen | 6 U 63/25 |
| Datum | 11.03.2026 |
| Gebiet | § 34d GewO |
| Normen | § 34d Abs. 2 GewO |
Siehe auch
Quelle
OLG Köln, 11.03.2026, 6 U 63/25
Stand: 10/2026 · Ein amtlicher Leitsatz erscheint nur, wenn er wortgleich an der Quelle steht. Keine Rechtsberatung.
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