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OLG Köln, 6 U 63/25

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Satz aus dem Ratgeber

Mit Urteil vom 11.03.2026 (Az. 6 U 63/25) bestätigte das Oberlandesgericht Köln im Ergebnis ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Köln gegen eine Versicherungsmaklerin, die auf ihrer Website uneingeschränkt mit dem Slogan „unabhängiger Versicherungsmakler" geworben hatte — die Berufung wurde mit einer redaktionellen Präzisierung des Unterlassungstenors zurückgewiesen.

Satz aus dem verlinkten Ratgeber dieser Website. Kein amtlicher Leitsatz. Der Quellenlink führt zum Entscheidungstext, nicht zu einer Übersetzung dieses Satzes.

Verfahrensdaten

GerichtOLG Köln
InstanzOLG
Aktenzeichen6 U 63/25
Datum11.03.2026
Gebiet§ 34d GewO
Normen§ 34d Abs. 2 GewO

Siehe auch

Quelle

OLG Köln, 11.03.2026, 6 U 63/25

Stand: 10/2026 · Ein amtlicher Leitsatz erscheint nur, wenn er wortgleich an der Quelle steht. Keine Rechtsberatung.

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